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Perspektiven zu einem nachhaltigen Umgang mit Gemeingütern

Dr. Esther Jünger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Philosophie und forscht  im Rahmen des DFG-Walter-Benjamin-Programms zum Thema „Zur Nachhaltigkeit verpflichtet? Über den landwirtschaftlichen Umgang mit dem Gemeingut Boden in der Spannung zwischen Eigeninteressen und Gerechtigkeit“. Als neu berufenes Mitglied der Sachverständigengruppe Weltwirtschaft und Sozialethik ist sie Teil des Projekts "Schutz Globaler Gemeingüter angesichts geopolitischer Umbrüche: Sozialethische Impulse für eine Neujustierung der internationalen Zusammenarbeit“.


ZGF: Willkommen und vielen Dank, dass Sie sich Zeit für uns genommen haben. Fangen wir doch grundlegend an: Was sind Gemeingüter?


EJ: Das ist eine spannende und zugleich schwierige Frage. Der Begriff steht in enger Verbindung zu sogenannten Allmendegütern, die nicht ausschließbar, aber in der Nutzung rivalisierend sind. Das bedeutet: in der Theorie können diese von allen in gleicher Weise genutzt werden, weil jeder Zugang hat, in der Praxis ist ihre Verfügbarkeit aber natürlich begrenzt. Ein typisches Beispiel wäre eine Weide, die von einer Dorfgemeinschaft gemeinsam genutzt wird, auf der aber nur eine begrenzte Anzahl von Kühen grasen kann.

Heute wird in christlich-sozialethischen Diskursen mehr nach der funktionalen Bedeutung der Güter für das menschliche Leben gefragt und von hier aus normativ argumentiert, wie die Nutzungsrechte über diese Güter verteilt und begrenzt werden sollten. Als ‘Gemeingüter’ werden dann  Umweltgüter (man denke an das globale Ökosystem in seinen verschiedenen Facetten) aber auch kulturelle Güter (wie etwa über viele Generationen gesammeltes Wissen) bezeichnet. Und es werden globale Gemeingüter, die für die ganze Menschheitsfamilie wichtige Funktionen erfüllen, von regionalen Gemeingütern innerhalb eines Kulturkreises unterschieden. 

In der Sachverständigengruppe werden wir uns mit verschiedenen Gütern befassen und deren Charakter als ‘globale Gemeingüter’ herausarbeiten, um im Anschluss Impulse für den Schutz dieser Güter in und durch internationale Zusammenarbeit formulieren zu können.

Im Falle meines DFG-Forschungsprojektes, habe ich den landwirtschaftlich genutzten Boden als Gemeingut bezeichnet, weil er für alle Menschen, sowohl für die heutigen, als auch für die zukünftigen Generationen, die notwendige Grundlage für unsere Nahrungsmittelproduktion ist. Die gegenwärtigen globalen Ernährungssysteme schädigen diese produktive Funktionalität des Bodens und bedrohen deswegen das Menschenrecht auf Nahrung in internationaler und intergenerationaler Perspektive. In der ursprünglichen Klassifikation würde der landwirtschaftliche Boden aber überwiegend in die Kategorie der sogenannten privaten Güter fallen, weil es individualisierte Eigentums- und Nutzungsrechte an den Böden gibt. Da sieht man den Unterschied zwischen den verschiedenen Ausprägungen des Begriffs sehr gut.


ZGF: Wie kam es denn zu dieser Erweiterung des Begriffes um die normative Ebene?


EJ: Ich würde sagen, dass diese Erweiterung daher kommt, dass die funktionale Bedeutung dieser Güter für viele Grundbedingungen unseres menschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer deutlicher geworden ist und deswegen stärker diskutiert wird; vor allem angesichts der Erkenntnisse aus der ökologischen Krise und über die globalen Erdsysteme. Das hat den Diskurs darüber angeregt, wie die Eigentums- und Nutzungsrechte an den globalen Umweltgütern geordnet sein sollten.


ZGF: Sie haben angesprochen, dass es Gemeingüter im lokalen, aber auch im globalen Kontext gibt. Was für ethische Relevanz und Dimensionen zeigen sich hier? Gerade im globalen Kontext? 


EJ: Wir erfassen immer deutlicher, dass die globalen Ökosysteme der Erde als globale Gemeingüter mehr oder weniger unmittelbar mit den Menschenrechten verbunden sind. Deswegen bevorzuge ich in diesem Kontext den Begriff der menschenrechtlich-relevanten Güter, weil er ethisch-normativ sehr eindeutig ist.

Bei diesen menschenrechtlich-relevanten, globalen Gemeingütern gibt es erhebliche Probleme der Ausschließbarkeit und Rivalität, weil sie im Grunde ungehemmt und ungerecht genutzt werden können. Beispielsweise sind die Treibhausgasemissionen des globalen Nordens höher als in den Ländern im globalen Süden, wodurch der Norden die Aufnahmekapazität der Atmosphäre für Treibhausgasemissionen bis zum 1,5-Grad-Ziel deutlich mehr beansprucht. Auch andere kritische Funktionen des Erdsystems werden insbesondere vom globalen Norden übernutzt - und dadurch wird der mögliche Nutzungsraum dieser Systeme für den globalen Süden immer weiter reduziert.

Bei regionalen Gütern nähern wir uns wieder stärker dem Allmende-Denken an und es geht um solche Güter, die für regional-begrenzte Gruppen eine gemeinsame Funktion haben oder über die es ein geteiltes Nutzungsinteresse gibt. Hier sind auch Überschneidungen denkbar - ein Gut kann einen regionalen und zugleich globalen Gemeingut-Charakter haben oder es kann sich um ein sogenanntes öffentliches Gut handeln, das aus sozialethischer Perspektive einen klaren Gemeingut-Charakter hat.


ZGF: Um fruchtbaren Boden als Gemeingut zu schützen und das damit verbundene Menschenrecht auf Nahrung, müssten wir unser jetziges Verhalten anpassen. Wer ist dafür in erster Linie verantwortlich? 


EJ: Die Verteilung der konkreten Verantwortungslasten ist in der Praxis extrem schwierig. Entlang der Wertschöpfungskette gibt es viele Akteur*Innen zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen, wie beispielsweise die Ernährungsindustrie, Agrarchemie und Maschinenhersteller. 

Es müssen die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen transformiert werden - wofür wiederum zunächst ein weit verbreitetes Misstrauen zwischen den verschiedenen Gruppen überwunden werden muss. Das könnte möglicherweise durch stärker partizipative Formen der demokratischen Entscheidungsfindung gelingen. Den bestimmten Gruppen Handlungsverpflichtungen top-down zuzuweisen (zum Beispiel in der Form der Nachhaltigkeitspflichten in der Gemeinsamen Agrarpolitik, mit denen ich mich im DFG-Projekt beschäftige), hat sich bisher zumindest nicht als besonders erfolgreich erwiesen.

Ich möchte aber auch betonen, dass es eine große Zahl an Initiativen, Forschungsprojekten und wirtschaftlichen Kooperationen gibt, die grundsätzlich die Verantwortung zum Schutz und Erhalt des Bodens annehmen und sich bereits aktiv für nachhaltige Veränderungen einsetzen. Die Aushandlungsprozesse hierüber sind ständig in Bewegung. Dieses Engagement sollte weiter gefördert werden.


ZGF:   Welche Perspektiven stehen im Fokus Ihrer Untersuchungen?


EJ: Mir geht es im DFG-Projekt sehr konkret um die Perspektiven der Akteur*innen in Deutschland und der EU. Das ist für die Landwirtschaft, weil sie so stark funktional differenziert und auch ökonomisiert ist, auch schon eine gewisse Herausforderung.

Mein Ziel im Projekt ist es dabei, die Verbindungslinien und Verzweigungen nachzuvollziehen und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Akteur*innenperspektiven, auch in ihren jeweiligen Begründungszusammenhängen, zu verstehen. Ich nehme vor allem wahr, dass sich die meisten einen Rahmen wünschen, in dem Nachhaltigkeit wirklich wettbewerbsfähig werden kann. Das beschäftigt mich sehr: Kann das gelingen und, wenn ja, wie?


ZGF: Wo sehen Sie denn Ansätze für eine Transformation innerhalb des etablierten Wirtschaftssystems in diese Richtung?


EJ: Im Grunde geht es immer darum, möglichst Win-Win-Situationen zu kreieren und die ‘Lock-Ins’ zu beseitigen. So hat es auch der WBGU vor einiger Zeit in einer Studie zur Transformation der Landnutzung empfohlen. 

Ich halte zum Beispiel die Idee, den Erhalt oder die Wiederherstellung von Ökosystemdienstleistungen zu vergüten, für sehr sinnvoll. Eine solche Vergütung wäre für eine Vielzahl an Ökosystemleistungen und Bodenfunktionen denkbar und könnte entweder auf die Umsetzung von Maßnahmen oder das Erreichen bestimmter Ergebnisse bezogen sein (‘measurement-based’ oder ‘results-based’). Solche Zahlungssysteme könnten auf EU-Ebene eingerichtet werden, sie müssen aber möglichst unbürokratisch funktionieren.

Auf nationaler Ebene gibt es zum Beispiel den schon lange diskutierten Ansatz, ob gesunde und nachhaltig produzierte Lebensmittel von der Mehrwertsteuer befreit werden sollten, um die Preisdifferenzen zu verringern und dadurch die Nachfrage anzuregen. Das wäre eine Maßnahme, die sehr kurzfristig durchzuführen wäre, und deren Effekte man dann statistisch evaluieren könnte.


ZGF: Im Idealfall schafft man es also, diesen Nachhaltigkeitsgedanken so in die Wirtschaftswelt zu übersetzen, dass andere Länder auch den Vorteil darin sehen und sich daran orientieren?


EJ: Das wäre dann schon der Goldstandard. Man hat aber beispielsweise bei der Frage von Treibhausgasemissionen schon gesehen, dass die Kohlenstoffdioxidbepreisung innerhalb der EU durchaus auch international Effekte erzeugt hat. Das liegt unter anderem daran, dass die EU der zweitgrößte Importeur von Waren weltweit ist. Viele Länder haben deswegen ein Interesse daran, ihre Waren in die EU zu bringen und man sollte die möglichen Effekte hier nicht unterschätzen. Klar ist aber, dass es dafür dann einerseits Schutzmechanismen für den europäischen Markt braucht und andererseits attraktive Optionen der internationalen Zusammenarbeit - Win-Win-Szenarien eben.


ZGF: Glauben Sie, dass ihr DFG-Projekt auch konkret etwas zur Transformation der europäischen Landwirtschaft beitragen kann?


EJ: Zumindest hoffe ich, dass der Beitrag im Diskurs wahrgenommen werden wird - dafür werde ich auch interdisziplinär unterwegs sein und den direkten Austausch mit den Akteur*innen suchen.

Die Idee ist, sich vor allem mit den Perspektiven derjenigen Akteur*Innen zu beschäftigen, für die Nachhaltigkeitspflichten in einen Konflikt mit ihren wirtschaftlichen Eigeninteressen geraten und dabei besonders politisch-ökonomische Abhängigkeiten (sogenannte ‘Lock-Ins’), die deren wirtschaftliche Handlungsfreiheiten beschränken, in den Blick zu nehmen. Und ich glaube, wenn wir diese Perspektiven der Akteur*Innen ernst nehmen und von vornherein auch in den sozialethischen Diskurs integrieren, in dem wir ja gerne auch Handlungsempfehlungen formulieren, dann werden wir in der Lage sein, uns Lösungsvorschlägen anzunähern, die in der Praxis auch angenommen werden können.


ZGF: Im Zusammenhang mit diesem Themenfeld wird häufig auch von sozial-ökologischer Gerechtigkeit gesprochen. Was bedeutet dieser Begriff für Sie persönlich? 


EJ: Der Begriff ist seit Papst Franziskus, der ihn in Laudato Si geprägt hat, zentral für die christliche Sozialethik. Dabei steht sozial-ökologische Gerechtigkeit vor allem für die Verwobenheit dieser beiden Gerechtigkeitssphären. Zum Beispiel wirkt die ökologische Krise wieder sehr stark auf die Erscheinungsformen sozialer Ungerechtigkeit zurück.

Ökologische Gerechtigkeit ist außerdem auf das nicht-menschliche Leben bezogen. Der Aspekt geht oft unter, obwohl er für Franziskus wichtig ist, der den Eigenwert der Natur betont. Das halte ich auch für die Wirtschaftsethik für besonders relevant, weil es die Frage nach den Grenzen unseres Ressourcen- und Naturverbrauchs aufwirft - der ja immer damit einhergeht, dass wir Lebensräume des nicht-menschlichen verändern oder sogar zerstören. Hier spielt dann auch der Begriff der Suffizienz eine Rolle: die Suche nach dem richtigen Maß. 


ZGF: Danke für das Gespräch und vielen Dank für Ihr Engagement! Wir sind gespannt auf die Ergebnisse aus diesen beiden spannenden Forschungsprojekten!

 
 
 

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